• Scheidung Online
    • Scheidungsantrag
      • Aufhebung Lebenspartnerschaft
      • Antrag zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft
    • Download Scheidungsformulare
    • Einvernehmliche Scheidung
    • Mandantenstimmen – Presse – TV
    • Scheidung einreichen
    • Ablauf einer Scheidung Online
    • Ihr Scheidungsanwalt
    • Schnelle Scheidung
    • Die schnell und günstig Garantie
    • Unser Team
  • Einvernehmliche Scheidung
  • Scheidungskosten
    • Scheidungskostenrechner
    • Prozesskostenhilfe
    • Ratgeber Scheidungskosten
    • Kostenvoranschlag
    • Inforeihe Scheidungskosten
    • FAQ – Scheidungskosten
    • Kostenlose Scheidung
  • Kontakt
    • Rückruf
    • Impressum
    • Datenschutz
  • §
    • Scheidungsrecht
    • Trennungsjahr
      • Voraussetzungen für die Scheidung
    • Blog Scheidungsrecht
    • Unterhalt
    • Ehevertrag
    • Sorgerecht
    • Versorgungsausgleich
    • Zugewinnausgleich
    • Vermögensauseinandersetzung
    • Immobilien bei Scheidung
    • Schulden in der Ehe
    • Versicherungen
    • Erbrecht und Steuern
    • FAQ Scheidung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Aktuell

Scheidung mit Auslandsbezug

Scheidung mit Auslandsbezug

Scheidung mit Auslandsbezug

Scheidung mit Auslandsbezug sind oftmals kompliziert. Denn es kann sich sowohl die Frage stellen, in welchem Land die Scheidung einzureichen ist, als auch die Frage, nach welchem Recht sich die Scheidung richtet. In vielen Fällen wird dabei an den gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten zum Zeitpunkt angeknüpft. Teilweise leben die Ehegatten zum Zeitpunkt der Scheidung nicht mehr im selben Land. In diesem Fall gewinnt die auch Online-Scheidung auch an Bedeutung. Die Online-Scheidung kann in diesen Fällen dadurch vorteilhaft sein, dass der Kontakt zwischen Mandant und Rechtsanwalt per Telefon und Internet verläuft. So können teilweise erhebliche Anreisekosten gespart werden.
In folgendem Beitrag möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick zu dem Thema verschaffen.

Ist ein deutsches Gericht für meine Scheidung zuständig?

Bei einer Scheidung mit Auslandsbezug ist einiges zu beachten. Beispielsweise stellen sich für ein ausländisches, in Deutschland lebendes Ehepaar, das sich hier scheiden lassen will, verschiedene Fragen: Können wir uns überhaupt in Deutschland scheiden lassen? Und welches Recht wird bei der Scheidung in Deutschland zugrunde gelegt?
Interessant sind solche Fragen unter Umständen auch für im Ausland lebende deutsche Ehegatten, oder Ehegatten, die in verschiedenen Staaten leben.

Zunächst stellt sich die Frage, in welchem Land die Scheidung einzureichen ist.

I. Verbindung zur Europäischen Union

In Deutschland wird die Frage, ob ein deutsches Gericht für das Ehescheidungsverfahren zuständig ist, durch die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003, sog. Brüssel-IIa-VO, geregelt. Die Brüssel-IIa-VO gilt als unmittelbar anwendbares EU-Recht seit dem 01. März 2005 in allen teilnehmenden europäischen Mitgliedsstaaten. Die Verordnung knüpft bezüglich der Frage nach der Zuständigkeit zum einen an die Staatsangehörigkeit und zum anderen an den gewöhnlichen Aufenthalt an.

Sind beide Ehegatten deutsche Staatsangehörige, ist die Scheidung in Deutschland unproblematisch möglich (vgl. Art. 3 Abs. 1 lit. b Brüssel-IIa-VO).

Doch auch, wenn nur einer oder keiner der Ehegatten deutscher Staatsangehöriger ist, kann eine Scheidung in Deutschland erfolgen. Aus Art. 3 Abs. 1 lit. a Brüssel-IIa-VO ergibt sich, dass ein deutsches Gericht zuständig ist, sofern zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags

• die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
• oder beide Ehegatten zuletzt gemeinsam in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten und jetzt immer noch einer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
• oder der Antragsgegner, also der Ehegatte, der den Scheidungsantrag nicht stellt, seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
• oder beide Ehegatten die Scheidung beantragen und einer der Ehegatten in Deutschland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
• oder der ausländische Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens einem Jahr in Deutschland hat
• oder der deutsche Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens 6 Monaten vor Antragsstellung in Deutschland hat.

II. Keine Verbindung zur Europäischen Union

Besteht keine Verbindung zu einer europäischen Rechtsordnung, so gilt das deutsche und nicht das europäische Recht.

Nach § 98 FamFG sind demnach die deutschen Gerichte dann zuständig, wenn

• zumindest einer der Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder bei der Heirat hatte
• beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
• einer der Ehegatten Staatenloser ist und seinen Wohnsitz i Deutschland hat
• wenn nur ein Ehegatte seinen Wohnsitz in Deutschland hat, nicht staatenloser ist, aber nur in den Fällen, wenn nicht offensichtlich ist, dass die zu erwartende Entscheidung des Gerichtes in keinem der Heimatländer anerkannt werden würde.

Sonderfall: Konkurrierende Zuständigkeiten

Gut denkbar sind Fälle, in denen nach Prüfung der obigen Kriterien mehrere Gerichte zuständig sind, da sich die Kriterien nicht gegenseitig ausschließen. Solche Fälle fallen unter den Begriff der konkurrierenden Zuständigkeit. Die Zuständigkeit des Gerichts ergibt sich in dem Fall danach, bei welchem Gericht der Scheidungsantrag zuerst eingereicht wird.

Welches Gericht ist innerhalb Deutschlands zuständig?

Ist ein deutsches Gericht für die Scheidung zuständig, stellt sich die Frage, welches Gericht innerhalb Deutschlands nun genau anzurufen ist. Dies richtet sich nach den Kriterien des § 122 FamFG:
• Wohnen die Ehegatten zusammen, ist das Familiengericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk die Ehegatten leben.
• Leben die Ehegatten nicht zusammen, ist das Gericht in dem Bezirk zuständig, in dem der Ehegatte mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gleiches gilt, wenn nur ein Teil der gemeinsamen Kinder bei ihm seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit bei dem anderen Ehegatten keine gemeinsamen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
• Haben die Ehegatten keine Kinder und haben keinen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt, kommt es darauf an, wo sie ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Hat einer der Ehegatten im selben Gerichtsbezirk noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt, ist das dortige Gericht zuständig.
• Haben beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr in diesem Gerichtsbezirk, ist das Gericht im Gerichtsbezirk zuständig, in dem der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
• Gelangt man dabei zu keinem Ergebnis, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
• Gelangt man zu keinem Ergebnis, ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig.

 Kann ich nach deutschem Recht geschieden werden?

Will sich ein ausländisches Ehepaar in Deutschland scheiden lassen und ist ein deutsches Gericht für die Scheidung zuständig, bedeutet das nicht auch automatisch, dass die Scheidung nach deutschem Recht erfolgt. Nach welchem Recht die Scheidung erfolgt, bedarf einer entsprechenden Prüfung.

Welchem Recht unterliegt meine Scheidung in Deutschland?

Seit dem 21. Juni 2012 gilt die Rom-III-VO (EG) Nr. 1259/2010 in Deutschland und in allen teilnehmenden Mitgliedsstaaten als unmittelbar anwendbares EU-Recht. Die deutschen Gerichte entscheiden auf Grundlage dieser Verordnung die Frage, welches Recht bei Scheidungen mit Auslandsbezug anzuwenden ist. Damit richtet sich auch die Scheidung von Eheleuten, die die Staatsangehörigkeit eines Staates besitzen, der nicht an der ROM-III-VO teilnimmt, in Deutschland nach dieser VO.
Die Verordnung hat wesentliche Änderungen sich gebracht, da sich nunmehr das anzuwendende Scheidungsrecht nach dem „gewöhnlichen Aufenthalt“ und nicht mehr zwingend nach der Staatsangehörigkeit der Betroffenen richtet. Zu beachten ist allerdings, dass die Verordnung lediglich die Ehescheidung und nicht auch die Scheidungsfolgesachen regelt. Dies betrifft insbesondere Unterhaltspflichten und vermögensrechtliche Folgesachen der Ehescheidung, welche nicht durch die Rom-III-VO geregelt werden.
In Bezug auf das bei der Ehescheidung zugrundeliegende Recht geht die Verordnung dem deutschen internationalen Privatrecht vor.

Ehegatten können das anzuwendende Recht frei wählen (Rechtswahl)

Die Verordnung sieht vor, dass die Ehegatten frei wählen können, welchem Recht die Scheidung unterliegen soll. Gemäß Art. 5 Abs. 1 der ROM-III-VO können Ehegatten durch eine Rechtswahl das für die Scheidung anzuwendende wählen. Dabei haben sie verschiedene Möglichkeiten:
Sie können das Recht des Staates wählen, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, wenn einer von beiden dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Weiterhin können sie sich nach dem Recht des Staates scheiden lassen, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts besitzt oder nach dem das Recht des Staates des angerufenen Gerichts.

Form der Rechtswahl

Die Rechtswahl bedarf grundsätzlich der Schriftform und muss zudem datiert und von beiden Ehegatten unterschrieben sein (vgl. Art. 7 Abs. 1 S. 1 ROM-III-VO). Den Mitgliedsstaaten ist jedoch vorbehalten, an die Rechtswahlerklärung darüber hinaus zusätzliche Formvorschriften vorauszusetzen (vgl. Art. 7 Abs. 2 ROM-III-VO). In Deutschland gilt die Besonderheit, dass Rechtswahlerklärung notariell beurkundet oder vor einem Gericht erklärt werden muss.

Wenn die Ehegatten keine Rechtswahl treffen – was gilt dann?

Die Ehegatten sind nicht verpflichtet, eine Rechtswahl zu vereinbaren. Treffen sie keine Rechtswahl, richtet sich das anzuwendende Recht nach Art. 8 ROM-III-VO.
Dann richtet sich das Scheidungsverfahren zunächst nach dem Recht des Staates, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Andernfalls ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem die Ehegatten zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, wenn dieser Zeitraum nicht länger als ein Jahr zurückliegt und einer der Ehegatten zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags noch dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ansonsten ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem beide Ehegatten staatsangehörig sind. Führt auch dies zu keinem Ergebnis, ist das Recht des Staates des angerufenen Gerichts anzuwenden.

Sollte sich durch die Prüfung ergeben, dass ausländisches Recht anzuwenden ist, wird dies bei der Scheidung zugrunde gelegt. Dies gilt im Grundsatz auch für ausländisches Recht der Staaten, die kein Teilnehmer-Staat der Verordnung sind.
Ausländisches Recht wird nur ausnahmsweise nicht angewandt, soweit diese Rechtsordnung eine Scheidung nicht vorsieht oder keinen gleichberechtigten Zugang zu ihr schafft (vgl. Art. 10 Rom-III-VO).

Schlussbemerkung

Die Regelungen, die bei Scheidungen mit Auslandsbezug zu beachten sind, sind komplex und umfangreich. Es ist daher stets eine eingehende Prüfung im konkreten Einzelfall erforderlich. Diese Inforeihe soll insoweit nur als grober Überblick über die Materie dienen.

21. März 2018
https://www.online-scheidung-deutschland.de/wp-content/uploads/Scheidung-Auslaender-Migranten.jpg 630 1198 Niklas Clamann https://www.online-scheidung-deutschland.de/wp-content/uploads/2024/06/Online-Scheidung-Logo-neu.svg Niklas Clamann2018-03-21 15:30:202025-04-14 12:49:19Scheidung mit Auslandsbezug

Beratungsgespräch kostenlos*

Ich informiere Sie gerne persönlich und detailliert über meine Leistungen, den Verfahrensablauf bei einer Online-Scheidung und die anfallenden Kosten. Bitte rufen Sie mich einfach an unter: Telefon - Online-Scheidung
Sie können mir auch Ihre Rückrufnummer per E-Mailsenden - ich rufe Sie gerne zurück, auf Wunsch auch gerne außerhalb der Geschäftszeiten oder am Wochenende.
sofort zum Scheidungsantrag
Beliebt
  • Neue Beziehung im Trennungsjahr - Kann das die Scheidung gefährden?
    Neue Beziehung im Trennungsjahr – Kann das die Scheidung...14. Mai 2026 - 17:54
  • härtefallscheidung - psychoterror
    Härtefallscheidung – Psychoterror – muss ich mich...24. Juni 2025 - 17:46
  • Versöhnungsversuch im Trennungsjahr
    Hat der Versöhnungsversuch im Trennungsjahr Einfluss auf...8. Mai 2018 - 13:56
  • Düsseldorfer Tabelle 2013
    Düsseldorfer Tabelle 2013 veröffentlicht!24. Mai 2013 - 16:00
Kürzlich
  • Neue Beziehung im Trennungsjahr - Kann das die Scheidung gefährden?
    Neue Beziehung im Trennungsjahr – Kann das die Scheidung...14. Mai 2026 - 17:54
  • Umgangsrecht verweigert - Wie können Eltern handeln?
    Umgangsrecht verweigert – wie können Eltern hand...6. Mai 2026 - 13:04
  • Ehegattensplitting vor dem Aus? - Was die aktuellen Reformpläne bedeuten
    Ehegattensplitting vor dem Aus? Was die aktuellen Reformpläne...23. April 2026 - 16:31
  • Umgangsrecht 2026 - Wann Gerichte Wechselmodell, Residenzmodell oder Nestmodell anordnen
    Umgangsrecht 2026: Wann Gerichte Wechselmodell, Residenzmodell...9. April 2026 - 16:03
Kommentare
Schlagworte
aktuell Anwalt berechnung Betreuung bürgergeld checkliste Digitales Beweisrecht Digitalisierung Düsseldorfer Tabelle Ehegattenunterhalt Erziehungsrente familienrecht hartz4 Haus Haustier Hund härtefallscheidung Immobilien Kinder kredit online Online-Scheidung onlinescheidung pension prozesskostenhilfe psychoterror Reform scheidung Scheidungsgründe scheidungskosten Scheidungsraten Scheidungsrecht Schulden Sorgerecht sozialhilfe statistik Trennung Trennungsjahr Umgangsrecht Unterhalt Urteil Vater Versorgungsausgleich Zerrüttung Zugewinnausgleich

Kategorien im Blog

  • Aktuell (63)
  • FAQ – Scheidung (7)
  • Hausrat (5)
  • Haustiere (2)
  • Immobilien (4)
  • Kinder (6)
  • Online Scheidung (11)
  • Scheidungskosten (7)
  • Scheidungsrecht (35)
  • Schulden (4)
  • Sorgerecht (5)
  • Umgangsrecht (2)
  • Unterhalt (10)
  • Versorgungsausgleich (4)

Scheidungsrecht Aktuell

  • Neue Beziehung im Trennungsjahr - Kann das die Scheidung gefährden?
    Neue Beziehung im Trennungsjahr – Kann das die Scheidung gefährden?14. Mai 2026 - 17:54
  • Umgangsrecht verweigert - Wie können Eltern handeln?
    Umgangsrecht verweigert – wie können Eltern handeln?6. Mai 2026 - 13:04
  • Ehegattensplitting vor dem Aus? - Was die aktuellen Reformpläne bedeuten
    Ehegattensplitting vor dem Aus? Was die aktuellen Reformpläne bedeuten23. April 2026 - 16:31
  • Umgangsrecht 2026 - Wann Gerichte Wechselmodell, Residenzmodell oder Nestmodell anordnen
    Umgangsrecht 2026: Wann Gerichte Wechselmodell, Residenzmodell oder Nestmodell anordnen9. April 2026 - 16:03
  • Wenn Scheidung und Altersvorsorge kollidieren - Versorgungsausgleich, Rentenansprüche und Zukunftsplanung
    Wenn Scheidung und Altersvorsorge kollidieren: Versorgungsausgleich, Rentenansprüche und Zukunftsplanung3. April 2026 - 8:31
  • Kryptowährung bei Scheidung - Verstecktes Vermögen?
    Kryptowährung bei Scheidung: Verstecktes Vermögen?18. März 2026 - 16:08
  • Scheidung mit Grundsicherung - Kosten, staatliche Hilfen und Kosten
    Scheidung mit Grundsicherung: Kosten, staatliche Hilfen und Unterhalt25. Februar 2026 - 16:18
  • Grey Divorce: Wenn langjährige Ehen auseinandergehen
    „Grey Divorce“: Wenn langjährige Ehen auseinandergehen5. Februar 2026 - 11:44

Unsere beliebtesten Inhalte

  • Online Scheidung
  • Scheidungskosten
  • Scheidungskostenrechner
  • Ratgeber Scheidungskosten
  • Prozesskostenhilfe
  • Die Düsseldorfer Tabelle
  • Das Trennungsjahr
  • Scheidungsrecht
  • Inforeihe Sorgerecht

Mandanten-Bewertungen

Bewertungen bei Anwalt.de

Kanzleibewertung: 5 von 5 Sternen bei 295 Bewertungen
  • Professionell und kompetent (Familienrecht)
    02.05.2026
    RA Clamann hat meine einvernehmliche Scheidung begleitet. Er hat mich fachkundig unterstützt, schnell auf Rückfragen reagiert und war im Umgang stets freundlich. Ich habe mich jederzeit gut vertreten und beraten gefühlt. Klare Empfehlung.
    von K.W.
  • Scheidung (Familienrecht)
    16.04.2026
    Sehr professionell, erlich,schnell, zuverlässig und sehr nett.
    von M. S.
  • Schnell, professionell und hilfsbereit
    09.03.2026
    Ich möchte mich ganz herzlich bei der Kanzlei Clamann bedanken. Mein Scheidungsverfahren wurde sehr professionell, schnell und unkompliziert begleitet. Ich habe mich während des gesamten Prozesses immer gut informiert und unterstützt gefühlt. Ein besonderer Dank geht an Frau Rechtsanwältin Jana Staudte aus Hannover, die mich beim Termin vor Gericht vertreten hat. Sie war sehr freundlich, ruhig und äußerst kompetent – das hat mir sehr viel Sicherheit gegeben. Vielen Dank auch an Herrn Rechtsanwalt Clamann und das gesamte Team für die großartige Unterstützung. Ich bin sehr dankbar und kann diese Kanzlei mit gutem Gewissen weiterempfehlen.
    von R.T.
  • Top online lawyer
    04.03.2026
    Ich hatte eine sehr positive Erfahrung mit Herrn Niklas Clamann während meines Scheidungsverfahrens. Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Verfahrens wurde alles äußerst professionell, zuverlässig und effizient organisiert. Die Kommunikation war jederzeit klar, schnell und transparent. Herr Clamann hat mich über jeden einzelnen Schritt im Verfahren informiert und sichergestellt, dass ich alle Informationen vollständig verstehe. Besonders geschätzt habe ich, dass er sich die Zeit genommen hat zu prüfen, ob alles bei mir angekommen ist und ob noch Fragen offen sind. Das gesamte Verfahren wurde zügig und gleichzeitig mit großer Sorgfalt und Aufmerksamkeit für Details durchgeführt. Ich hatte zu jeder Zeit das Gefühl, dass mein Fall ernst genommen wird und in sehr kompetenten Händen ist. Ich bin mit der Betreuung und dem Ergebnis sehr zufrieden und kann Herrn Niklas Clamann uneingeschränkt weiterempfehlen. Wer einen professionellen, zuverlässigen und sehr gut organisierten Anwalt sucht, ist hier bestens aufgehoben.
    von R.A.
  • Bestens: Scheidung & Online
    26.02.2026
    Hier findet eine sehr kompetente, freundliche und nahbare Rechtsberatung und Mandantenbetreuung statt. Ich weiß diesen Anwalt und sein gesamtes Team sehr zu schätzen. Besten Dank für die gute Zusammenarbeit und eine Empfehlung an alle Menschen die Unterstützung brauchen. Größere Strecken zwischen Rechtsanwalt und Mandant sind zum Glück in unserem digitalen Zeitalter kaum noch relevant. Die Erreichbarkeit am Telefon und per E-Mail war immer zügig und zuverlässig gegeben. So sollte es sein.
    von P.E.
  • Sehr kompetenter Familienanwalt
    26.02.2026
    Ich kann Herr Clamann uneingeschränkt weiter empfehlen. Trotz der Entfernung und einem etwas schwierigen Verfahren habe ich mich gut vertreten gefühlt. Ich hoffe ich werde nie mehr in der Verlegenheit sein, aber dann würde ich wieder auf Hr. Clamann zurück kommen.
    von J.S.
  • Top Anwalt
    24.02.2026
    Herr Niklas Clamann hat mich in meinem Scheidungsverfahren kompetent und zuverlässig vertreten. Die Beratung war strukturiert, verständlich und lösungsorientiert. Ich wurde jederzeit transparent über den aktuellen Stand informiert und alle offenen Fragen wurden zeitnah beantwortet. Besonders positiv hervorzuheben sind seine fachliche Expertise sowie seine klare und sachliche Kommunikation. Das Verfahren konnte effizient und zu einem zufriedenstellenden Ergebnis abgeschlossen werden. Ich bedanke mich für die professionelle Unterstützung und empfehle Herrn Clamann gerne weiter.
    von A.L.
  • Unkomplizierte Abwicklung Scheidung
    14.02.2026
    Total unkomplizierte Abwicklung eines Scheidungsverfahrens und sehr netter Kontakt mit schnellen Antworten.
    von D.W.
  • Trennungsunterhalt
    11.02.2026
    Herr Clamann hat sich für mich darum gekümmert, dass ich Beratungshilfe erhalte und somit völlig kostenlos von ihm beraten und vertreten werden konnte. Er war stets für mich erreichbar, hat sich immer sehr viel Zeit für mich genommen und meine Ansprüche gegenüber der Gegenseite zu 100 % durchgesetzt. Ein besonderes Lob möchte ich an seine Mitarbeiterinnen Frau Elberich und Frau Brockhoff aussprechen. Sie haben mir beim Ausfüllen von Formularen geholfen, mich bei allen sonstigen Fragen unterstützt und waren vor allem im persönlichen Kontakt immer freundlich und sehr zuvorkommend. Auf Anrufe oder E-Mails habe ich immer eine Rückmeldung erhalten. Ich kann die Kanzlei mit besten Wünschen nur empfehlen.
    von S.S.
  • Der Anwalt zu dem man vertrauen haben kann
    04.02.2026
    Lange war ich auf der Suche nach einem Anwalt , der meine Scheidung online bearbeiten sollte , Recht schwierig bei den vielen schwarzen Schafen mit angeblichen Superangeboten . Bis ich auf das Angebot von Herrn Clamann traf , die Kommunikation war von Anfang hervorragend , das erste Gespräch war sehr aufschlussreich wie Recht informativ. Die Kostenübersicht und der Verfahrensablauf der Scheidung war Recht einfach , besonders loben möchte ich auch die super netten , freundlichen Mitarbeiterin von Herr Clamann . Kleinste Differenzen konnten sofort beendet werden ein Telefonat genügte bereits dafür . Besonders haben mir die digitalen Schritte und Berichte zum Fortgang der Scheidung gefallen, ich war stets sehr gut über alles informiert Ich bedanke mich bei Herrn Clamann und sein tolles Team für die super schnelle Scheidung. Mit freundlichen Grüßen Marko Dittert
    von M.D.
  • Scheidung
    29.01.2026
    Sehr gute und freundliche Hilfe bei einem nicht ganz einfachem Thema! Herr Clamann und seine Mitarbeiterinnen waren jeder Zeit verfügbar und standen immer mit sachdienlichen Hinweisen und Hilfestellungen zur Seite. Top, lieben Dank hierfür!
    von M.D.
  • Sehr freundlich, schnell und klientenorientiert
    09.01.2026
    Es hat die gesamte kompetente und freundliche Beratung einfach ganz problemlos, schnell, zuverlässig und mit Blick auf meine Situation gepasst. Sehr empfehlenswert!
    von A.F.
  • Scheidung
    09.01.2026
    Ich habe die Kanzlei von Herrn Clamann zwecks meiner Scheidung aufgesucht und wurde vom ersten Kontakt an bis zum Gerichtstermin super beraten und vertreten. Egal was für eine Frage ich hatte, ich konnte mich jederzeit Telefonisch melden und man hat sich Zeit genommen. Ein Dankeschön möchte ich an dieser Stelle auch an Frau Brockhoff aussprechen. Ich kann Herrn Clamann nur weiterempfehlen und möchte mich auch nochmals bedanken für die unkomplizierte Abwicklung meiner Scheidung.
    von J.R.
  • Scheidungsverfahren
    01.01.2026
    Danke an Herrn Clamann und sein Team! Ich war mit der Betreuung durch die Kanzlei im Rahmen meiner Scheidung wirklich äußerst zufrieden. Der Kontakt lief überwiegend telefonisch und per E-Mail und war jederzeit sehr unkompliziert und angenehm. Herr Clamann war sehr gut erreichbar, Rückmeldungen kamen schnell und zuverlässig. Sowohl er als auch sein Team waren sehr empathisch, freundlich und zuverlässig. Gerade in einer emotional anspruchsvollen Zeit habe ich mich sehr gut aufgehoben und professionell vertreten gefühlt. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen. Anfangs war ich unsicher, ob eine Online-Kanzlei das Richtige für mich ist, nach dieser Erfahrung kann ich ganz klar sagen: fünf Sterne +++++
    von P.W.
  • Scheidung
    15.12.2025
    Sehr gute Kommunikation. Alle Fragen schnell und gut verständlich beantwortet. So wünscht man sich eine Beratung.
    von E.D.
  • Scheidung (Familienrecht)
    05.12.2025
    Vielen Dank für die professionelle Beratung und für die angenehme Kommunikation. Es war alles sehr professionell verlaufen. Ich wurde über jeden Schritt per Mail informiert und kann nur Gutes über das Team mit und um Hr. Clamann berichten. Der Ablauf der Scheidung war reibungslos. Ich war mit allem sehr zufrieden und kann Hr. Clamann nur empfehlen! Vielen Dank!
    von J. D.
  • Einvernehmliche binationale Scheidung
    27.11.2025
    Ich war von Anfang bis Ende mit der Arbeit von Herrn Clamann sehr zufrieden. Er war jederzeit erreichbar, hat mich durchgehend kompetent beraten und in jeder Situation schnell reagiert. Besonders dankbar bin ich dafür, dass er meinen Fall übernommen hat, obwohl es sich um eine binationale Scheidung handelte, die zusätzliche Herausforderungen mit sich brachte. Dank seiner sorgfältigen und engagierten Arbeitsweise habe ich mich während des gesamten Verfahrens gut aufgehoben gefühlt. Ich würde Herrn Clamann ohne Einschränkung weiterempfehlen.
    von L.T.
  • Reibungslose und schnelle Abwicklung unserer Ehescheidung
    23.11.2025
    Vielen Dank für den reibungslosen, unkomplizierten und schnellen Ablauf unseres Ehescheidungs-Verfahrens. Kompetente freundliche Beratung, Schnelligkeit und ein für derzeitige Verhältnisse vernünftiger Preis zeichnen die Kanzlei von Herrn RA Niklas Clamann & Team aus. Wer auf Kompetenz, Vertrauen und Freundlichkeit baut sollte sich an Herrn RA Clamann wenden. Alles in allem kann ich diese Kanzlei nur empfehlen! Vielen Dank nochmals für alles.
    von D.K.
  • Sehr kompetent und freundlich
    20.11.2025
    Bereits mit dem ersten Schriftsatz an das Familiengericht, wurde in mir jene empfundene stillschweigende Zusicherung hervorgerufen, dass sich alles zum Besten entwickeln wird mit dem Ergebnis, dass die Scheidung, vor allem hinsichtlich des Versorgungsausgleichs, zu meiner Vollsten Zufriedenheit beschlossen wurde. Deshalb komme ich gar nicht umhin, Herrn Rechtsanwalt Niklas Clamann und sein freundliches und kompetentes Team wärmstens weiterzuempfehlen.
    von Z.L.
  • Sehr guter Anwalt
    18.11.2025
    Er hat .ir bei meiner Scheidung mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt.Ich kann ihn wärmsten weiter empfehlen 👍
    von D.B.
  • Hervorragend (Familienrecht)
    06.11.2025
    Ich kann Herrn Niklas Clamann und sein Team uneingeschränkt empfehlen! Ich wurde während meiner Scheidung von dem gesamten Team betreut und habe mich von Anfang an bestens aufgehoben gefühlt. Herr Clamann und seine Mitarbeiter waren jederzeit freundlich, engagiert und äußerst kompetent. Besonders positiv war die hervorragende Kommunikation – ich wurde über jeden Schritt informiert und hatte immer das Gefühl, dass meine Anliegen ernst genommen werden. Die Kombination aus fachlicher Stärke, Menschlichkeit und Organisation ist wirklich beeindruckend. Dank des Einsatzes des gesamten Teams konnte mein Verfahren fair, schnell und mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen werden. Ein herzliches Dankeschön an das ganze Team – ihr habt großartige Arbeit geleistet!
    von H.F.
  • Volltreffer (Familienrecht)
    04.11.2025
    Herrn Clamann habe ich sowohl im Scheidungsverfahren als auch vorher in einem langwierigen außergerichtlichen Einigungsprozess zum Unterhalt kennen und schätzen gelernt. Sehr kompetent, geduldig und empathisch geht er jedes Problem äußerst zeitnah an. Die Schriftsätze sind prägnant und zielführend ohne \"Geschwafel\". Rückmeldungen erfolgen stets zügig. Meinerseits eine absolute Empfehlung! Dieser Anwalt ist sein angemessenes Honorar wert.
    von J.D.
  • Ehescheidung (Familienrecht)
    09.10.2025
    Beratung, Kommunikation und Kosten, alles top! und wie vorher besprochen. Sehr zu empfehlen!!!
    von E. K.
  • Hervorragende Kanzlei-großartiges Team
    von G. E. am 08.10.2025 um 15:44 Uhr
    Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ Ich war mit der Arbeit meines Scheidungsanwalts und dem gesamten Team äußerst zufrieden. Auch wenn der Kontakt ausschließlich online stattfand, fühlte ich mich jederzeit kompetent, freundlich und zuverlässig betreut. Alles wurde verständlich erklärt und professionell begleitet. Eine wirklich hervorragende Kanzlei – fachlich top und menschlich sehr angenehm, absolut empfehlenswert. Ein ganz besonderes Lob an Frau B. und Frau E., die immer unglaublich freundlich, hilfsbereit und engagiert waren. Ihre herzliche Art und schnelle Unterstützung haben mir die ganze Zeit über ein sehr gutes Gefühl gegeben. Insgesamt eine hervorragende Betreuung – fachlich top, menschlich warm und absolut empfehlenswert!! Ich möchte mich bei allen ganz herzlich für die tolle Unterstützung und Betreuung bedanken. Gülizar Ekinci/Budak
    von G. E.
  • Bestens durch die Scheidung begleitet
    Bewertung von M. W. am 18.12.2024 um 09:43 Uhr
    Sehr geehrter Herr Clamann, Ich möchte mich bei Ihnen und ihren Mitarbeiterinnen recht herzlich bedanken für die hervorragende Durchführung meiner Scheidung. Ich habe mich jederzeit gut bei Ihnen aufgehoben gefühlt. Die Kommunikation war flott und immer sehr gut. Bei Fragen meinerseits konnte ich mich immer an Ihre Kanzlei wenden und wurde super beraten. Sie glauben gar nicht, wie erleichtert ich bin, dass dieses Drama mit meinem Exmann nun zu Ende ist. Auch bedanke ich mich innig dafür, dass Sie mir einen ortsansässigen Kollegen zur Anhörung an die Seite gestellt haben. So fühlte ich mich viel Sicherer, was angesichts des Auftrittes meines Exmannes bei Gericht meine Befürchtungen bestätigte, dass es schwierig wird. Ich wünsche Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen ein wunderschönes Weihnachtsfest und einen ruhigen besinnlichen Jahresabschluss. Vielen lieben Dank. Ich werde Sie und Ihre Kanzlei gerne weiter empfehlen. Mit freundlichen und glücklichen Grüßen M. Wilke
    von MW
  • Ehescheidung
    Bewertung von A. G. am 05.12.2024 um 17:07 Uhr
    Herr Clamann hat mich während meiner Scheidung hervorragend unterstützt. Seine Professionalität, Empathie und Fachkenntnisse im Familienrecht waren beeindruckend. Dank seiner klaren Kommunikation und strategischen Herangehensweise verlief das Verfahren reibungslos und fair. Ich bin äußerst dankbar und kann Herrn Clamann uneingeschränkt weiterempfehlen.
    von AG
  • Onlinescheidung
    Bewertung von B. D. am 13.11.2024 um 08:10 Uhr
    Herr Clamann hat mich kompetent und freundlich durch die Scheidung begleitet, die Kosten waren wie veranschlagt und auch sein Team war total nett und hilfsbereit! Vielen Dank!! :-)
    von BD
    Antwort von Rechtsanwalt Niklas Clamann
    Auch mein Team und ich bedanken uns bei Ihnen für die gute und immer freundliche Zusammenarbeit. Es freut mich zu lesen, dass Sie vom Kostenvoranschlag bis zum Scheidungstermin mit unserer Arbeit zufrieden waren. Kostentranzparent ist für mich Vertrauenssache, da es leider bei Online-Scheidungen immer wieder unseriöse Lockangebot gibt. Sollten sich nach der Rechtskraft Ihrer Ehescheidung noch Rückfragen ergeben, so rufen Sie gerne jederzeit bei mir in der Kanzlei an. Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe

    mit vielen Grüßen

    Niklas Clamann - Rechtsanwalt für Familienrecht -
    (online-scheidung-deutschland.de)
  • Sehr gute Beratung!
    Bewertung von S. B. am 01.10.2024 um 20:09 Uhr
    Vielen Dank an RA Clamann und sein Team. Ich wurde professionell und vertrauenswürdig durch meine Scheidung begleitet. Alles verlief unkompliziert und Fragen wurden immer zügig beantwortet.
    von SB
  • Gut beraten
    Bewertung von A. R. am 23.09.2024 um 19:37 Uhr
    Herr Clamann und sein Team haben meinen Exmann und mich durch unseren Scheidungsprozess begleitet. Von der Antragstellung bis hin zur endgültigen Scheidung war das Team stets erreichbar, hat zügig und transparent sowohl per Mail als auch per Telefon alle Anträge und Fragen bearbeitet. Innerhalb von 5 Monaten war unser Anliegen vollständig bearbeitet. Das Team war jederzeit freundlich und sehr hilfsbereit. Die Möglichkeit, die Kanzlei online zu beauftragen und für keines der Gespräche oder Beratungstermine tatsächlich vor Ort sein zu müssen, hat uns zu Beginn überzeugt. Auch nach Beendigung des Verfahrens können wir die Kanzlei Clamann nun weiter empfehlen.
    von AR
  • Kompetent
    Bewertung von Z. T. am 16.09.2024 um 17:18 Uhr
    Schnell, kompetent und sehr vertrauenswürdig
    von ZT
  • Schnell und unkompliziert
    Bewertung von G. B. am 07.09.2024 um 16:25 Uhr
    Ich bin von Anfang an gut beraten worden und kann Herrn Clamann auf jeden Fall weiterempfehlen!
    von GB
  • In guten Händen!!!
    Bewertung von A. P. am 26.08.2024 um 17:02 Uhr
    RA Clamann und sein Team haben mich super betreut im Zuge meiner Scheidung....über 2 Jahre, immer top informiert und transparent. Vielen Dank Andreas Pohl aus Berlin
    von AP
  • Schnelle Hilfe
    Bewertung von K. M. am 18.08.2024 um 15:40 Uhr
    Herr Clamann hat mein Anliegen schnell übernommen ohne jegliches zögern war auch schnell über WhatsApp zu erreichen und seine Damen sind alle nett und kompetent am Telefon und reichen schnell alles weiter so das es wirklich am selben Tag noch zurück gerufen würde und bearbeitet wird.
    von KM
  • Nguyen
    Bewertung von T. N. am 13.08.2024 um 19:07 Uhr
    Ich bin sehr dankbar. Ihr Team ist einfach sehr professionell, sehr freundlich und hilfreich. Ich kann nur weiter empfehlen . Vielen Dank!
    von TN
Alle Bewertungen (295)

Kontakt zu uns

Telefon & E-Mail

Telefon - Online-Scheidung 0251 57775

Online Scheidung E-Mail Kontakt

Messenger Dienste (Datenschutz beachten)

Online-Scheidung - WhatsApp Kontakt - 0176 57878725

Online Scheidung Telegram Kontakt

Online Scheidung Facebook Messenger Kontakt

© 2026 Copyright - Online Scheidung Deutschland - RA Niklas Clamann
  • Link zu Facebook
  • Link zu X
  • Link zu Youtube
  • Link zu Pinterest
Link to: BGH – Urteil: Transsexuelle Frau kann nicht Mutter des mit Ihrem Samen gezeugten Kindes sein Link to: BGH – Urteil: Transsexuelle Frau kann nicht Mutter des mit Ihrem Samen gezeugten Kindes sein BGH – Urteil: Transsexuelle Frau kann nicht Mutter des mit Ihrem Samen...Transsexuelle Frau - Mutter oder VaterLink to: Hat der Versöhnungsversuch im Trennungsjahr Einfluss auf die Scheidung? Link to: Hat der Versöhnungsversuch im Trennungsjahr Einfluss auf die Scheidung? Versöhnungsversuch im TrennungsjahrHat der Versöhnungsversuch im Trennungsjahr Einfluss auf die Scheidung?
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
  • Sprechen Sie mich an!

Unsere „So schnell & günstig wie möglich“ Garantie:

Scheidungskosten - unsere PreisgarantieIhren Scheidungsantrag können Sie bei Online-Scheidung-Deutschland.de zu den geringstmöglichen Kosten und mit unserer So schnell & günstig wie möglich“ Garantie einreichen:

Das bedeutet:

  • Ich garantiere Ihnen zu jedem Zeitpunkt alles zu unternehmen, um Ihr Scheidungsverfahren – unter Berücksichtigung der geltenden Kostenvorschriften – so schnell und so kostengünstig wie überhaupt möglich durchzuführen! Einen Scheidungskostenrechner finden Sie hier.
  • Sollte sich später herausstellen, dass dasselbe Verfahren günstiger hätte durchgeführt werden können, erstatte ich Ihnen die Differenz.
  • Kein Kostenvorschuss erforderlich, auf Wunsch Ratenzahlung
  • Versendung Ihres Scheidungsantrages innerhalb von 24 Stunden oder schneller an das Gericht!
  • Keine Anwaltsbesuche nötig
  • Service bundesweit
  • Scheidungsantrag online hier seit über 10 Jahren

Sprechen Sie uns an!

Telefon & E-Mail

Telefon - Online-Scheidung 0251 57775

Online Scheidung E-Mail Kontakt

Messenger Dienste (Datenschutz beachten)

Online-Scheidung - WhatsApp Kontakt - 0176 57878725

Online Scheidung Telegram Kontakt

Online Scheidung Facebook Messenger Kontakt

Beratungsgespräch kostenlos*

Rückrufservice – Ich rufe Sie gerne zurück.

Gerne rufe ich Sie auch außerhalb der Geschäftszeiten oder am Wochenende an. Bitte senden Sie mir Ihre Telefonnummer und ggf. einen Wunschtermin.
Ich rufe Sie dann an! Ich melde mich am Telefon neutral und frage nach Ihnen persönlich!
Bitte teilen Sie mir dazu kurz Ihre Telefonnummer und Ihren Namen mit.
Ich werde Sie so schnell wie möglich in Ihrer Scheidungssache zurückrufen.