„Grey Divorce“: Wenn langjährige Ehen auseinandergehen
Einleitung
Die Scheidung ab 50 kommt in unserer Gesellschaft heutzutage immer häufiger vor und ist schon längst keine Ausnahme mehr. Auch wenn für viele Außenstehende nach all diesen gemeinsamen Jahren, oft sogar Jahrzehnten, eine Trennung kaum vorstellbar ist. Diese Entwicklung wird zunehmend unter dem Begriff der Grey Divorce zusammengefasst. Der folgende Beitrag geht auf die Hintergründe dieser „Grey Divorce“ ein und erklärt zudem, welche rechtlichen Besonderheiten es bei einer Scheidung ab 50 zu beachten gibt.
Was bedeutet „Grey Divorce“?
Als „Grey Divorce“ wird die Scheidung von Ehepaaren betitelt, welche sich erst in ihrer zweiten Lebenshälfte trennen. Ursprünglich kommt dieser Scheidungstyp offensichtlich aus dem englischsprachigen Raum, aber er findet auch im deutschen Familienrecht immer häufiger Anwendung.
Charakteristisch für eine „Grey Divorce“ ist eine lange Ehedauer. Die betroffenen Ehepartner haben häufig gemeinsam Kinder großgezogen, für den Ruhestand vorgesorgt und eventuelle Immobilien erworben. Besonders diese langfristigen finanziellen Verflechtungen machen eine Scheidung ab 50 rechtlich anspruchsvoller und erfordern eine sorgfältigere Prüfung.
Warum nehmen Scheidungen ab 50 zu?
Die zunehmende Zahl von Scheidungen ab 50 ist auf verschiedene gesellschaftliche, aber auch persönliche Faktoren zurückzuführen. Insbesondere nach dem Auszug der gemeinsamen Kinder erleben viele Paare einen tiefgreifenden Wandel ihrer Beziehung. Die familiären Verpflichtungen verlieren an Bedeutung und auch bereits zuvor bestehende Konflikte treten wieder häufiger zutage. Insgesamt ist zudem die Lebenserwartung in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen. Dadurch tritt auch öfter der Wunsch auf, die noch verbleibenden Lebensjahre selbstbestimmt zu gestalten oder sich nochmal neu zu finden. Immer weniger Menschen sind bereit, eine unglückliche Ehe bis ins hohe Alter fortzuführen.
Ein weiterer Punkt ist, dass viele Ehepartner heutzutage wirtschaftlich unabhängiger voneinander sind als früher. Dementsprechend entfällt ein zentrales Hindernis der Scheidung, wodurch es einen Grund weniger gibt, in einer unglücklichen Ehe zu bleiben. Als letztes Argument kann man noch den Übergang in den Ruhestand oder auch gesundheitliche Veränderungen nehmen. Durch diese zwei Punkte können bestehende Spannungen verstärkt werden, oder völlig neue Diskussionen auftreten. Viele überdenken nach jahrzehntelanger Rollenverteilung ihre Lebensentscheidungen nochmal komplett neu.
Welche rechtlichen Besonderheiten gelten bei einer Scheidung ab 50?
Eine Grey Divorce bringt rechtlich ein paar Besonderheiten mit sich. Im Gegensatz zu den jüngeren Ehepaaren liegt hier der Fokus nicht mehr auf der Kinderbetreuung oder dem beruflichen Neustart, sondern auf Fragen zur Altersvorsorge oder dem langfristig aufgebauten Vermögen.
Ein zentraler Punkt ist hierbei der Versorgungsausgleich. Die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden hälftig aufgeteilt. Bei diesen langen Ehen kann das erhebliche Auswirkungen auf die spätere Rente haben, vor allem, wenn einer eventuell nur eingeschränkt oder gar nicht erwerbstätig war. Ausgeglichen werden bei dem Versorgungsausgleich aber nicht nur die Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch die Betriebsrenten und privaten Altersvorsorgemodelle. Gerade bei einer Grey Divorce sollte deswegen genau geprüft werden, welche Versorgungsrechte bestehen und ob gegebenenfalls eine notarielle Vereinbarung sinnvoll ist.
Auch der Ehegattenunterhalt gewinnt bei einer Grey Divorce an Bedeutung, da der nacheheliche Unterhalt vom Alter, Gesundheitszustand und der Erwerbsbiografie des Ehepartners abhängt. Bei langen Ehen mit traditioneller Rollenverteilung können schnell sogenannte ehebedingte Nachteile vorliegen. Gleichzeitig wird vom Familiengericht geprüft, ob und in welchem Umfang eine Erwerbstätigkeit noch zumutbar ist. Hier ist der Einzelfall auch wieder sehr entscheidend für die Begrenzung der Unterhaltsansprüche.
Im Rahmen einer Grey Divorce spielt auch der Zugewinnausgleich eine größere Rolle, da über Jahrzehnte ein gemeinsames Vermögen aufgebaut werden konnte in Form von Immobilien, Wertpapieren oder Unternehmensbeteiligungen. Eines der Hauptprobleme ist dann, dass das Vermögen oft gebunden und nicht liquide ist. Die möglichen finanziellen Engpässe, aufgrund der Ausgleichszahlungen können durch eine frühzeitige rechtliche und wirtschaftliche Planung einfacher umgangen werden.
Zuletzt gibt es auch noch steuerliche Folgen bei einer Grey Divorce. Grundsätzlich gelten wie bei den oben genannten Punkten auch die gleichen Regeln wie bei einer jüngeren Ehe, aber die Auswirkungen sind aufgrund eines anderen Fokus häufig anders. Steuerliche Veränderungen wirken sich bei einer Scheidung ab 50 oft stärker aus. Durch den Wegfall eines Ehegattensplittings und den Umstand, dass Einkünfte in dieser Lebensphase oft aus Renten, Betriebsrenten oder Kapitalerträgen stammen, wirken sich steuerliche Mehrbelastungen unmittelbarer auf den verfügbaren Lebensunterhalt aus. Außerdem besteht bis zum Renteneintritt oder Ruhestand auch nur eine begrenzte Ausgleichsmöglichkeit.
Emotionale Risiken der „Grey Divorce“
Die „Grey Divorce“ ist nicht nur rechtlich, sondern auch emotional eine große Herausforderung. Den Betroffenen fällt es umso schwieriger, sich nach jahrzehntelanger gemeinsamer Lebensführung von den vertrauten Strukturen zu lösen. Gerade selbstgenutzte Immobilien sind emotional stark besetzt und zugleich wirtschaftlich von großer Bedeutung. Das gesamte Familienleben inklusive der Erinnerungen an die Kindererziehung hängt häufig an dem gemeinsamen Haus. Dazu kommt dann auch noch ein wesentlicher Teil des Vermögens, welcher nicht ohne Weiteres teilbar oder veränderbar ist.
Hinzu kommt, dass viele ihr gesamtes Selbstverständnis über Jahre hinweg aus der Ehe und der Rollenverteilung innerhalb dieser gezogen haben. Mit der Trennung gehen daher häufig Gefühle von Orientierungslosigkeit, Verlustangst und Zukunftsunsicherheit einher. Gerade in dieser fortgeschrittenen Lebensphase fällt es den Betroffenen dann schwer, sich emotional neu auszurichten und ein neues Lebenskonzept zu entwickeln.
Häufige Fragen zur Scheidung ab 50
- Hat das Alter Einfluss auf den Versorgungsausgleich?
Nein, das Alter selbst hat keinen Einfluss auf den Versorgungsausgleich, sondern die Ehedauer und die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Gerade bei langjährigen Ehen fällt der Versorgungsausgleich dementsprechend besonders umfangreich aus.
- Besteht bei einer Scheidung ab 50 automatisch Anspruch auf einen lebenslangen Unterhalt?
Nein, auch dann besteht kein lebenslanger Unterhaltsanspruch automatisch. Entscheidend sind unter anderem ehebedingte Nachteile, Gesundheitszustand und die Frage nach der Erwerbstätigkeit.
- Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie?
Die gemeinsame Immobilie kann verkauft, von einem Ehepartner übernommen oder im Rahmen eines Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden. Diese Entscheidung hängt meistens von der finanziellen Situation, sowie den individuellen Interessen der Betroffenen ab.
- Ist eine einvernehmliche Scheidung auch bei einer Grey Divorce möglich?
Ja. Insbesondere bei einer Grey Divorce kann eine einvernehmliche Regelung erhebliche Kosten, Zeit und psychische Belastungen ersparen.
- Muss ich mich auch mit über 50 noch scheiden lassen, wenn die Ehe gescheitert ist?
Ja. Auch bei einer langjährigen Ehe gilt immer noch das Zerrüttungsprinzip. Ist die Ehe gescheitert, dann kann sie ganz unabhängig vom Alter der Beteiligten geschieden werden.
Fazit
Zusammenfassend kann man sagen, dass lange Ehedauern, komplexe Vermögensverhältnisse und Fragen der Altersvorsorge diese Form der Scheidung rechtlich und wirtschaftlich sehr anspruchsvoll machen. Außerdem ist der persönliche und emotionale Bruch für die Betroffenen häufig deutlich erheblicher.
Besonders bei einer Grey Divorce ist es dementsprechend wichtig, sich rechtzeitig anwaltlich beraten zu lassen. Eine sorgfältige Planung im Hinblick auf den Versorgungsausgleich, den Unterhalt, die Vermögensaufteilung und die steuerlichen Auswirkungen hilft dabei, die Risiken zu minimieren und eine stabile Grundlage für die kommende Zeit für beide Betroffenen zu schaffen.















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