Scheidung mit Grundsicherung: Kosten, staatliche Hilfen und Unterhalt
Für viele Betroffene bedeutet eine Scheidung nicht nur eine emotionale Belastung, sondern auch zusätzliche erhebliche Kosten. Besonders schwierig erscheint diese Situation häufig, wenn man Grundsicherung bezieht und sich fragt, wie die Scheidung überhaupt finanziert werden soll.
Es kommen Fragen auf wie: „Wer übernimmt die Kosten der Scheidung?“ , „Muss ich trotz fehlender finanzieller Möglichkeiten einen Anwalt bezahlen?“ oder „Bekomme ich staatliche Unterstützung?“.
Im Folgenden wird erklärt, welche Kosten genau bei einer Scheidung entstehen, welche staatlichen Hilfen überhaupt zur Verfügung stehen und wie sich die Scheidung auf Unterhaltsansprüche und die laufende Grundsicherung auswirkt. Zudem wird auch erläutert, ob eine Online Scheidung bei Bezug von Grundsicherung eine sinnvolle Alternative darstellen kann.
Was ist Grundsicherung?
Die Grundsicherung dient der Sicherung des Existenzminimums, wenn das eigene Einkommen oder Vermögen dafür nicht ausreicht. Diese wird insbesondere in Form von Bürgergeld (SGB II) oder einer Grundsicherung im Alter aufgrund der Erwerbsminderung (SGB XII) gewährt.
Dementsprechend verfügt die Person, welche eine Grundsicherung bezieht, nur über sehr geringe oder sogar keine finanzielle Mittel. Dadurch kommt es auch unmittelbar zu der Frage, wie die Kosten einer Scheidung überhaupt getragen werden können.
Wie wirkt sich Grundsicherung auf eine Scheidung aus?
Grundsätzlich schließt der Bezug von Grundsicherung eine Scheidung nicht aus. Das bedeutet, dass natürlich auch Personen, welche Bürgergeld nach dem SGB II oder eben die Grundsicherung nach SGB XII beziehen, das Recht haben, sich scheiden zu lassen.
Dennoch hat die Grundsicherung direkte Auswirkungen auf die finanziellen Rahmenbedingungen der Scheidung. Sowohl bei den entstehenden Kosten, als auch bei der Beurteilung von Unterhaltsansprüchen treten neue Fragen auf. Auch nach einer Scheidung kann sich der Leistungsbezug noch verändern, wie etwa wenn Unterhalt gezahlt oder neu berechnet wird.
Schlussfolgernd ist entscheidend, dass die Scheidung bei bestehender Grundsicherung frühzeitig rechtlich eingeordnet wird, damit finanzielle Nachteile möglichst vermieden werden.
Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?
Natürlich ist eine Scheidung grundsätzlich mit Kosten verbunden, ganz unabhängig davon, ob eine Grundsicherung bezogen wird. Diese müssen unabhängig von der finanziellen Situation der Ehepartner einberechnet werden. Innerhalb dieser Kosten einer Scheidung wird zwischen den Gerichts- und Anwaltskosten unterschieden.
Gerichtskosten
Diese Kosten fallen für das Scheidungsverfahren an und richten sich dementsprechend nach diesem sogenannten Verfahrenswert. Grundsätzlich richtet sich dieser auch nach dem Einkommen der Betroffenen und wird vom zuständigen Familiengericht festgelegt. Die Bezieher von Grundsicherung haben hier häufig die Möglichkeit, staatliche Unterstützung in Form von Verfahrenskostenhilfe anzufordern. Was genau das bedeutet, wird weiter unten erklärt.
Anwaltskosten
In Deutschland gilt bei einem Scheidungsverfahren vor Gericht einen Anwaltszwang. Schlussfolgernd muss mindestens der Ehepartner, welcher den Scheidungsantrag stellt, auch einen Anwalt haben, auch wenn er selber Grundsicherung bezieht. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es ausreichend, wenn nur einer der Ehepartner diesen Anwalt beauftragt. Der andere muss der vorgelegten Scheidung dann nur zustimmen und beide reduzieren die Kosten dabei erheblich. Insbesondere bei dem Bezug von Grundsicherung ist das oft die sinnvollste Lösung.
Gesamtkosten einer Scheidung bei Grundsicherung
Insgesamt belaufen sich die Kosten bei einer Scheidung ohne staatliche Hilfe häufig auf mehrere hundert oder sogar über tausend Euro. Für viele Personen, vorwiegend Bezieher einer Grundsicherung, ist das regelmäßig nicht mit eigenen Mitteln zu bewältigen. Deswegen spielt die Verfahrenskostenhilfe bei Scheidungen in diesem Zusammenhang eine extrem wichtige Rolle.
Verfahrenskostenhilfe
Was ist die Verfahrenskostenhilfe (VKH)?
Die Verfahrenskostenhilfe ist einfach gesagt eine staatliche Unterstützung bei gerichtlichen Verfahren, zu welchen auch das angesprochene Scheidungsverfahren gehört. Je nach finanzieller und persönlicher Situation des Betroffenen werden die Gerichtskosten und Anwaltskosten teilweise bis komplett übernommen.
Für diese Unterstützung gibt es zwei Voraussetzungen. Zum einen darf die antragsstellende Person nicht ein gewisses Einkommen überschreiten oder Vermögen verfügen. Allerdings existiert ein sogenanntes Schonvermögen. Das bedeutet, dass kleinere Rücklagen oder notwendige Gegenstände des täglichen Lebens nicht zwingend eingesetzt werden müssen. Bei einem Bezug von Grundsicherung ist dieser Vermögensaspekt jedoch meistens gegeben. Und zum anderen muss die Scheidung auch eine ausreichende Aussicht auf Erfolg haben. Bei formell ordnungsgemäßen Scheidungsanträgen ist das jedoch auch selten ein Problem. Der Antrag auf VKH wird dann in der Regel über den Anwalt direkt beim zuständigen Familiengericht gestellt.
Erhalte ich Verfahrenskostenhilfe bei Grundsicherung automatisch?
Bezieher einer Grundsicherung erhalten nicht automatisch auch Verfahrenskostenhilfe, aber in sehr vielen Fällen ist dies ein ausschlaggebender Grund für die Bewilligung. Häufig erfüllen die Empfänger der Grundsicherung die wirtschaftlichen Voraussetzungen. Wichtig zu beachten ist, dass dennoch der Antrag formell gestellt werden muss und die entsprechenden Nachweise vor Gericht belegt werden müssen.
Muss die Verfahrenskostenhilfe zurückgezahlt werden?
Ob die Verfahrenskostenhilfe vom Empfänger zurückgezahlt werden muss, hängt von der individuellen Situation ab. Insbesondere bei einer dauerhaften Beziehung einer Grundsicherung besteht nur selten eine Rückzahlungspflicht. Bei einem geringen Einkommen oberhalb bestimmter Beträge ordnet das Gericht teilweise eine Ratenzahlung an. Generell kann das Gericht auch bis zu vier Jahre nach Abschluss des Verfahrens überprüfen, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse (höheres Einkommen z.B. durch Arbeitsaufnahme oder Unterhalt) verbessert haben. Daraus kann resultieren, dass eine nachträgliche Rückzahlung angeordnet wird.
Unterhalt bei Scheidung und Grundsicherung
Trotz des Bezuges von Grundsicherung kann immer noch ein Anspruch auf Grundsicherung bestehen. Genau diese Unterhaltsansprüche spielen eine entscheidende Rolle bei einer Scheidung, besonders wenn ein Ehepartner wirtschaftlich schlechter aufgestellt ist.
Trennungsunterhalt
Ab dem Zeitpunkt der Trennung kann zunächst ein Anspruch auf Trennungsunterhalt gemäß § 1361 BGB bestehen. Dadurch wird der finanziell schwächere Ehepartner bis zur rechtskräftigen Scheidung wirtschaftlich unterstützt, um den bisherigen Lebensstandard so gut es geht aufrechtzuerhalten. Bezieht eine Person dann eine Grundsicherung, prüft das Sozialamt, ob dieser Unterhaltsanspruch überhaupt gegen den Ehepartner besteht. Dieser Anspruch kann unter Umständen nämlich auf den Leistungsträger übergehen. Dementsprechend kann es sein, dass der Staat zunächst die Leistungen auszahlt, aber diese sich vom unterhaltspflichtigen Ehepartner zurückholen kann.
Nachehelicher Unterhalt
Unter bestimmten Voraussetzungen kann gemäß §§ 1569 ff. BGB ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.
- wegen des Alters
- wegen Betreuung gemeinsamer Kinder
- wegen Krankheit oder Erwerbsminderung
- bei unzureichendem Einkommen trotz Erwerbstätigkeit
Bei diesem Anspruch gilt genauso: Wenn der Unterhalt gezahlt wird, dann wird dieser grundsätzlich als Einkommen angerechnet und kann die Höhe der Grundsicherung reduzieren.
Kindesunterhalt
Generell hat der Kindesunterhalt Vorrang vor den anderen Ansprüchen. Der betreuende Elternteil erhält den Unterhalt, um das Kind zu finanzieren. Wird dieser Unterhalt nicht oder nur unregelmäßig gezahlt, dann kann auch ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Hier wird der Unterhalt ebenfalls beim Bürgergeld als zusätzliches Einkommen berücksichtigt. Insgesamt kann man natürlich trotzdem sagen, dass er die wirtschaftliche Situation des Haushalts verbessert.
Was passiert mit der Grundsicherung nach der Scheidung?
Nachdem die Scheidung rechtskräftig wurde, kann das unmittelbar den Leistungsanspruch beeinflussen. Insbesondere wenn sich die Bedarfsgemeinschaft und die Einkommensverhältnisse verändern.
Solange die Ehepartner noch zusammenleben, bilden sie eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Das gesamte Einkommen und Vermögen werden dann gemeinsam berechnet. Nach der Scheidung entfällt diese Berechnung jedoch und jeder wird einzeln betrachtet. Daraufhin kann ein zuvor nicht leistungsberechtigter Ehepartner selber Anspruch auf Grundsicherung bekommen. Außerdem kann sich die Höhe der Leistung verändern und generell können neue Ansprüche entstehen. Wie bereits angesprochen beeinflussen auch die Unterhalte die staatliche Auszahlung von Hilfeleistungen. Zuletzt können auch neue Lebenssituationen wie ein Umzug, neue Mietkosten, eine Erwerbstätigkeit oder eine neue Partnerschaft eine Auswirkung auf die Höhe der Grundsicherung haben. Genau deswegen ist es sinnvoll, die Scheidung nicht nur familienrechtlich, sondern auch sozialrechtlich frühzeitig zu betrachten, um entsprechende finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Online Scheidung bei Grundsicherung – sinnvoll oder nicht?
Gerade bei der Beziehung von Grundsicherung stellen sich viele die Frage, ob eine Online Scheidung eine kostengünstigere Alternative zum traditionellen Scheidungsverfahren darstellt.
Eine sogenannte „Online Scheidung“ ist keine besondere Scheidungsform. Es handelt sich schlussendlich um eine organisatorische Vereinfachung, wobei die Kommunikation mit dem Anwalt digital erfolgt. Das Verfahren selbst läuft vor dem zuständigen Familiengericht ab, es werden aber sämtliche technische Möglichkeiten ausgenutzt, um so viele Schritte des Verfahrens wie möglich online abzuwickeln.
Für die Bezieher von Grundsicherung kann das mehrere praktische Vorteile bedeuten. Zum einen ermöglicht die Kommunikation per E-Mail, Online-Formular oder Videokonferenz es, Zeit einzusparen. Es entstehen nämlich keine zusätzlichen Fahrtkosten oder persönliche Kanzleitermine. Darüber hinaus bietet die Online-Scheidung für Bezieher von Grundsicherung eine bessere organisatorische Planbarkeit. In zudem ohnehin emotional belastenden Situationen kann es angenehmer sein, diese digitale Kommunikation zu haben. Die notwendigen Unterlagen können in Ruhe von zu Hause aus übermittelt werden und generell sinkt die Hemmschwelle eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen häufig erstmals.
Zum anderen ist die Online Scheidung besonders dann sinnvoll, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgen soll. In solchen Fällen genügt es, wenn nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist, während der andere dem Scheidungsantrag zustimmt. Dadurch können die Anwaltskosten erheblich reduziert werden. In Kombination mit einer bewilligten Verfahrenskostenhilfe entstehen für Empfänger von Grundsicherung häufig nur geringe oder sogar keine eigenen Kosten.
Häufige Fragen zur Scheidung bei Grundsicherung
Muss ich trotz Grundsicherung einen Anwalt bezahlen?
- Ja. Im familienrechtlichen Scheidungsverfahren besteht in Deutschland ein Anwaltszwang. Ohne diese Vertretung kann gar kein Scheidungsantrag gestellt werden. Diese anfallenden Kosten können jedoch durch die Verfahrenskostenhilfe und somit vom Staat übernommen werden, wenn Sie Grundsicherung beziehen.
Wird eine Scheidung vom Jobcenter oder Sozialamt „genehmigt“?
- Nein, es bedarf keiner Genehmigung. Dennoch müssen gewisse Änderungen der Lebensverhältnisse, wie etwa eine Trennung oder ein Auszug, unverzüglich mitgeteilt werden, da sich dadurch die Berechnung ändert.
Geht mein Unterhaltsanspruch auf das Jobcenter über?
- Sofern ein Unterhaltsanspruch besteht und gleichzeitig Grundsicherung bezogen wird, kann der Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 33 SGB II bzw. § 94 SGB XII auf den Leistungsträger übergehen. Das bedeutet: Der Staat zahlt zunächst Leistungen, kann sich diese aber vom unterhaltspflichtigen Ehepartner zurückholen.
Fazit
Abschließend kann man sagen, dass eine Scheidung trotz Bezug von Grundsicherung rechtlich jederzeit möglich ist. Das Verfahren selber ist gar nicht die größte Hürde, sondern die Finanzierung der entstehenden Kosten.
Mit der angesprochenen Verfahrenskostenhilfe gibt es glücklicherweise einen staatlichen Schutzmechanismus, welcher die wirtschaftlich schwächeren Personen vorm Familiengericht unterstützt. Es gibt mehrere Punkte, die frühzeitig geprüft werden sollten. Dazu gehören die entstehenden Kosten, die Unterhaltsansprüche, die Auswirkung der Scheidung auf die laufende Grundsicherung und ob eine Online Scheidung sinnvoll sein könnte.
Grundsätzlich sollte ein Bezieher von Grundsicherung nicht aus finanzieller Angst auf eine notwendige Scheidung verzichten, sondern sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Dadurch lassen sich eventuelle Nachteile vermeiden und die rechtlichen Ansprüche sichern.







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