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Was kostet eine Scheidung im Durchschnitt?

Vorab die kurze Antwort*:

Die von uns auf Basis des durchschnillichen Einkommens in Deutschland berechneten durchschnittlichen Scheidungskosten betragen 3.826,96 EUR pro Scheudungsverfahren.

Also betragen die Kosten für eine Scheidung pro Ehegatte im Durchschnitt 1.913,48 EUR.

* bitte beachten Sie dass es sich lediglich um einen Schätzwert handelt - ihre individuellen Scheidundkosten können davon erheblich abweichen!

Die Kosten für eine Ehescheidung sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Die Frage nach Ihren Scheidungskosten können wir nicht pauschal beantworten. Nutzen Sie unseren Scheidungskostenrechner, um Ihre Scheidungskosten zu überschlagen oder kontaktieren Sie mich direkt.

 Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert - sind also individuell unterschiedlich. In den von mir bereitgestellten FAQ Scheidungskosten finden Sie zwei Berechnungsbeispiele. Zusätzlich gehen wir der Frage nach, wie hoch die Scheidungskosten für Ehegatten im Durchschnitt sind.

Da es keine offiziellen Statistiken dafür gibt, wie viel Geld Ehegatten in Deutschland für ihre Scheidung bezahlen, muss man andere Richtgrößen für die Ermittlung der durchschnittlichen Scheidungskosten heranziehen. Der Verfahrenswert ist maßgeblich für die Berechnung der individuellen Scheidungskosten. Da die Scheidungskosten einen Anteil des Verfahrenswertes darstellen, steigen und fallen sie mit dem Verfahrenswert. Somit kommt es zunächst allein auf den Verfahrenswert an.

Das Gesetz macht zur Berechnung genaue Vorgaben

Hinsichtlich des Verfahrenswertes hat der Gesetzgeber eine Deckelung nach oben wie nach unten in § 43 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) festgesetzt: Der Wert darf nicht unter 3 000 Euro und nicht über 1 Million Euro angenommen werden. Der durchschnittliche Verfahrenswert muss also in der Spanne zwischen 3.000 EUR und 1.000.000 EUR liegen.

Nun ist entscheidend, wie der Verfahrenswert berechnet wird. Hierfür sind vor allem die Einkommensverhältnisse der Ehegatten entscheidend, für die nach § 43 Absatz 2 FamGKG das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten einzusetzen ist. Schlussfolgernd sagt das Gesetz, dass die Nettoeinkommen beider Ehegatten zu addieren und anschließend mit drei zu multiplizieren sind.

Wenn man jetzt das durchschnittliche Nettoeinkommen aller sich scheidenden Ehegatten wüsste, könnte man genau die durchschnittlichen Scheidungskosten bestimmen. Da es hierzu keine offizielle Statistik gibt, erfolgt unsere Berechnung des durchschnittlichen Verfahrenswertes auf Grund des Durchschnittseinkommens aller Menschen in Deutschland. Weil das Durchschnittseinkommen von sich scheidenden Ehegatten höher oder niedriger als das der Gesamtbevölkerung sein kann, können sich Ungenauigkeiten im Ergebnis ergeben. Diese dürften aber nicht gravierend sein.

Das Netto-Durchschnittseinkommen in Deutschland

Für 2018 betrug laut Bundesamt für Statistik das Haushaltsnettoeinkommen in Deutschland pro Monat durchschnittlich 3.661 EUR. Unter einem Haushalt können sowohl Single- als auch Partnerhaushalte verstanden werden. Entscheidend für einen Mehrpersonenhaushalt ist, dass diese Personen zusammen wohnen. Für die Beispielrechnung gehen wir davon aus, dass zwei zusammenlebenden Ehegatten durchschnittlich 3.661 EUR netto zur Verfügung stehen.

Nun muss diese Einkommenssumme, wie es das Gesetz fordert, nicht nur für einen, sondern für drei Monate bestimmt werden:

 

3 (Monate) x 3.661 EUR = 10.983 EUR

 

Anhand des berechneten Durchschnitts-Verfahrenswertes von 10.983 EUR lassen sich nun die Scheidungskosten bestimmen. Diese wiederum setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Mit Blick auf die Anwaltskosten gehen wir davon aus, dass sich beide Ehegatten einen Anwalt nehmen. Die Kosten für beide Ehegatten zusammen betragen demnach:

 

ca. 30,4 % (ca. 15,2 % pro Ehegatte) x 10.983 EUR = 3.337,52 EUR

 

Die Gerichtskosten stellen einen deutlich geringeren Anteil der gesamten Scheidungskosten dar. Zudem teilen sich die Ehegatten die Gerichtskosten genau zur Hälfte:

 

ca. 4,46 % x 10.083 = 489,44 EUR

 

Die Scheidungskosten für beide Ehegatten insgesamt kann man nun durch Addition der Anwalts- und Gerichtskosten feststellen:

 

3.337,52 EUR + 489,44 EUR = 3.826,96 EUR

 

Auf beide Ehegatten kommen folglich Scheidungskosten in Höhe von knapp 4.000 EUR zu. Dies bedeutet, dass jeder Ehegatte Scheidungskosten in Höhe von 1.913,48 EUR tragen muss.

 

Die Frage, was eine Scheidung im Durchschnitt kostet, lässt sich unter Heranziehung des durchschnittlichen Nettohaushaltseinkommens nun beantworten: In Deutschland betragen die Kosten für eine Scheidung pro Ehegatte im Durchschnitt 1.913,48 EUR. Zum Vergleich: Die gesetzlich zulässigen Minimal- und Maximalkosten pro Ehegatte betragen 1.567,99 EUR beziehungsweise 15.516,96 EUR. Somit liegen die durchschnittlichen Scheidungskosten deutlich näher am gesetzlichen Minimum als am Maximum.