
Einvernehmliche Scheidung: Welche Kosten wirklich auf Sie zukommen
Wer sich mit dem Thema einvernehmliche Scheidung beschäftigt oder sogar gerade kurz vor einer Scheidung steht, stößt früher oder später auf die Frage: Was kostet eine einvernehmliche Scheidung eigentlich? Die Antwort darauf ist für viele Betroffene überraschend, da es in Deutschland ein gesetzlich geregeltes System dafür gibt. Es gibt also keine pauschalen Festpreise, sondern die Kosten lassen sich individuell berechnen.
Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wie sich die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung konkret zusammensetzen und welche Faktoren die Höhe der Kosten beeinflussen. Daraufhin wird erklärt, was genau hinter dem sogenannten Verfahrenswert, oder auch Streitwert, steckt und warum eine einvernehmliche Scheidung erheblich Kosten sparen kann. Für eine gute Übersicht sehen Sie daraufhin noch eine aktuelle Scheidungskostentabelle für 2026 mit konkreten Rechenbeispielen.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Die Scheidungskosten sind bei einvernehmlicher Scheidung in Deutschland deutlich niedriger als bei einer streitigen Scheidung. In der dargestellten Tabelle werden genau diese Scheidungskosten dargestellt. In der Praxis bewegen sich viele einvernehmliche Scheidungen in Deutschen in einem Verfahrenswert von 4.000€ bis 15.000€ womit die Gesamtkosten häufig zwischen 1.200€ und 3.000€ liegen.
Die einvernehmliche Scheidung verursacht deutlich geringere Kosten, da sich über die meisten Folgen der Trennung bereits vor Prozessbeginn geeinigt wurde. Es entstehen:
- weniger Gerichtstermine / niedrigere Gerichtskosten
- geringere Anwaltsgebühren
- insgesamt ein kürzeres Verfahren.
Ein konkretes Beispiel aus der Tabelle:
Wenn beide Partner zusammen 4.000€ netto im Monat verdienen, dann ergibt sich ein Verfahrenswert von 12.000€. Daraus entstehen Gerichtskosten von rund 627€ und Anwaltskosten von rund 2.127€, also Gesamtkosten von ca. 2.754€, für eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt.
Aus welchen Bestandteilen bestehen die Scheidungskosten?
Wie wird der Verfahrenswert bei einer Scheidung berechnet?
Der Verfahrenswert (auch Streitwert genannt) ist der monetäre Wert, welcher bei einem gerichtlichen Verfahren zugrunde gelegt wird. Er bestimmt, wie viel die streitige Sache „wert“ ist, und ist die Berechnungsgrundlage sowohl für Anwalts- als auch Gerichtskosten. Im Familienrecht richtet sich dieser Wert nach § 43 FamGKG. Entscheidend sind dabei die Nettoeinkommen beider Eheleute der letzten drei Monate vor der Antragstellung.
Formel:
Verfahrenswert = Summe der monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten × 3
Mindest- und Höchstwert:
- Mindestwert: 3.000€
- Kein gesetzlicher Höchstwert
Versorgungsausgleich, Unterhalt und Zugewinn werden separat bewertet und addiert.
Brauchen beide Partner bei einer einvernehmlichen Scheidung einen Anwalt?
Bei einer Scheidung braucht grundsätzlich nur der Antragsteller einen Anwalt. Daraufhin kann der Ehepartner dann entweder zustimmen oder einen eigenen Anwalt beauftragen. Bei einer Zustimmung entstehen lediglich die Kosten für einen Anwalt, was die einvernehmliche Scheidung erheblich günstiger macht. Kommt es dagegen zu Streitigkeiten über Zugewinnausgleich, Unterhalt, Sorgerecht oder andere Scheidungsfolgen, dann benötigt der andere Ehepartner normalerweise auch einen eigenen Anwalt, wodurch zusätzliche Anwaltsgebühren entstehen.
Gemäß §150 FamFG werden die Gerichtskosten von beiden Ehepartnern jeweils zur Hälfte getragen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung vereinbaren viele eine interne Kostenaufteilung für die Kosten des gemeinsamen Anwalts.
Scheidungskosten: Übersicht

Was kostet der Anwalt bei einer einvernehmlichen Scheidung?
In Deutschland richten sich die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Grundlage ist der Verfahrenswert. Je höher dieser ist, desto höher sind auch die Gebühren. Außer bei einer schriftlichen Honorarvereinbarung dürfen keine willkürlichen Honorare verlangt werden.
Formel:
Gebühr = Gebührensatz × einfache Gebühr (aus RVG-Tabelle)
Im gerichtlichen Verfahren entstehen typischerweise:
- 1,3-fache Verfahrensgebühr
- 1,2-fache Terminsgebühr (für die mündliche Verhandlung)
- zzgl. Auslagenpauschale (max. 20€) + 19% MwSt.
Wer zahlt die Gerichtskosten bei einer Scheidung?
Die Gerichtskosten werden bei Scheidungen nach dem FamGKG berechnet und basieren ebenfalls auf dem Verfahrenswert. In der Regel muss der Antragsteller die Gerichtskosten als Vorschuss einzahlen, bevor das Verfahren überhaupt eröffnet wird.
Formel:
Gerichtskosten = Anzahl der Gebühren × einfache Gebühr (GKG-Tabelle)
Im erstinstanzlichen Klageverfahren fallen an:
- 2,0 Gerichtsgebühren bei streitigem Urteil
- 1,0 Gebühr bei Vergleich oder Klagerücknahme
- Hinzu kommen ggf. Auslagen (Zeugen, Gutachter, Zustellungen).
Was sind die rechtlichen Grundlagen einer einvernehmlichen Scheidung?
Eine der rechtlichen Grundlagen in jeder Scheidung in Deutschland ist das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Dementsprechend wird eine Ehe nicht wegen eines bestimmten Fehlverhaltens geschieden, sondern weil die eheliche Lebensgemeinschaft gescheitert ist und eine Wiederherstellung nicht zu erwarten ist. Dafür gibt es ein Trennungsjahr für die Ehepartner, um genau das nachzuweisen. Sofern die Ehepartner dieses Trennungsjahr einhalten und beide die Scheidung wollen, wird gesetzlich davon ausgegangen, dass die Ehe gescheitert ist. Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen Sie sich zwingend über das Trennungsjahr, den generellen Scheidungswunsch und dem Versorgungsausgleich einig sein. Schlussfolgernd ist bei einer einvernehmlichen Scheidung auch kein weiterer Nachweis erforderlich, um zu zeigen, dass die Ehe zerrüttet ist. Die Zustimmung beider erleichtert, die Anwendung der gesetzlichen Vermutung.
Wann müssen die Gerichtskosten für die Scheidung gezahlt werden?
Für die zu zahlenden Gerichtskosten gibt es eine sogenannte Vorschusspflicht gemäß § 14 Abs. 1 FamGKG. Die Person, welche den Scheidungsantrag stellt, hat somit zunächst die Kosten zu tragen. In diesem Antrag stet der vorläufige Verfahrenswert, welcher von dem Rechtsanwalt berechnet wurde. Dieser wird erst bearbeit, sobald das Geld bei der Gerichtskasse eingegangen ist. Im Laufe des Prozesses wird dann vom Familiengericht noch einmal der endgültige Verfahrenswert festgelegt, nachdem Sie weitere Angaben zum Einkommen und Vermögen machen mussten. Normalerweise wird vom Gericht auch bestimmt, dass beide Ehepartner die Hälfte der Gerichtskosten zahlen müssen. Demnach kriegt die Person, welche den Gerichtskostenvorschuss eingezahlt hat, vom anderen dessen Hälfte wieder zurückgezahlt.
| Verfahrenswert | Gerichtskosten | Anwaltskosten (1 Anwalt) | Gesamtkosten |
|---|---|---|---|
| 3.000€ | 251€ | 724,42€ | 975,41€ |
| 4.000€ | 296€ | 901,43€ | 1.197,43€ |
| 5.000€ | 341€ | 1.078,44€ | 1.419,44€ |
| 7.500€ | 476€ | 1.609,48€ | 2.085,48€ |
| 9.000€ | 521€ | 1.786,49€ | 2.307,49€ |
| 10.000€ | 566€ | 1.963,50€ | 2.529,50€ |
| 12.500€ | 627€ | 2.127,13€ | 2.754,13€ |
| 15.000€ | 688€ | 2.290,75€ | 2.978,75€ |
| 20.000€ | 810€ | 2.618,00€ | 3.428,00€ |
| 25.000€ | 871€ | 2.781,63€ | 3.652,63€ |
| 35.000€ | 1.033€ | 3.293,33€ | 4.326,33€ |
| 45.000€ | 1.195€ | 3.805,03€ | 5.000,03€ |
| 50.000€ | 1.276€ | 4.060,88€ | 5.336,88€ |
| 65.000€ | 1.556€ | 4.356,89€ | 5.912,89€ |
| 75.000€ | 1.836€ | 4.652,90€ | 6.4488,90€ |
| 95.000€ | 2.116€ | 4.948,91€ | 7.064,91€ |
| 100.000€ | 2.396€ | 5.244,93€ | 7.640,93€ |
| 125.000€ | 2.676€ | 5.540,94€ | 8.216,94€ |
| 150.000€ | 3.236€ | 6.132,96€ | 9.368,96€ |
| 200.000€ | 4.076€ | 7.021,00€ | 11.097,00€ |
Wie kann man Scheidungskosten sparen?
Die Scheidungskosten lassen sich in den meisten Fällen deutlich senken. Auch außerhalb einer einvernehmlichen Scheidung bestehen verschiedene Möglichkeiten für eine Reduzierung.
Besonders hilfreich ist es, außergerichtliche Einigungen zu treffen. Je mehr Punkte bereits vor dem Scheidungsverfahren geklärt werden, desto geringer fallen die späteren Kosten häufig aus. Insbesondere bei Themen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung oder den Umgangsregelungen kann eine interne Einigung Scheidungskosten einsparen und langwierige Auseinandersetzungen vermeiden.
Die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe kann ebenfalls helfen. In dem Fall werden die Gerichts- und Anwaltskosten dann vom Staat übernommen. Hier können Scheidungskosten gerade bei geringen Kosten sogar teilweise komplett entfallen. Zuletzt kann auch eine Online-Scheidung organisatorische Kosten sparen.
Online-Scheidung: Die günstigste Form der einvernehmlichen Scheidung
Wer die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung weiter senken möchte, sollte die Möglichkeit einer Online-Scheidung in Betracht ziehen. Im rechtlichen Sinne ist es keine andere Art von Scheidung, sondern nur ein anderer Weg. Der gesamte Ablauf findet digital, völlig ohne persönliche Termine vor Ort, statt.
In der Praxis spart das vornehmlich Zeit und organisatorischen Aufwand, welcher sich auch finanziell bemerkbar macht. Dazu gehören Reisekosten, Termingebühren und lange Wartezeiten für persönliche Beratungsgespräche. Außerdem wird die Scheidung bei einer Online-Scheidung in der Regel mit nur einem Anwalt abgewickelt, was die Anwaltskosten auf dem niedrigstmöglichen Niveau hält.
Fazit: Einvernehmliche Scheidung – Kosten und Vorteile im Überblick
Abschließend kann man sagen, dass die Kosten bei einer einvernehmlichen Scheidung in Deutschland kein Zufall sind. Es gibt ein klares gesetzliches System aus FamGKG und RVG.
Die in der Tabelle aufgeführten Werte basieren auf dem aktuell geltenden Recht. Da gesetzliche Gebührenregelungen durch künftige Reformen angepasst werden können, empfiehlt es sich, die eigene Situation im Zweifelsfall individuell prüfen zu lassen. Den größten finanziellen Vorteil bietet die einvernehmliche Scheidung, wenn beide Partner sich bereits vor dem Verfahren einig sind und auf einen gemeinsamen Anwalt setzen.
Genau dabei stehen wir Ihnen dann zur Seite. Ganz egal, ob sie erste Fragen zu Ihrem konkreten Verfahrenswert haben, oder eine generelle rechtliche Beratung suchen. Zudem können Sie mit unserem Scheidungskostenrechner eine zuverlässige erste Kostenschätzung erhalten.
Wer zahlt die Kosten bei einer einvernehmlichen Scheidung?
In der Regel tragen beide Ehepartner die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte. Die Kosten des Anwalts können individuell zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden, ansonsten trägt die in der Regel derjenige, der den Anwalt beauftragt hat. Eine schriftliche Vereinbarung darüber ist empfehlenswert, damit spätere Unklarheiten vermieden werden können.
Kann man die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung reduzieren?
Ja. Wer sich frühzeitig über Unterhalt, Vermögen und weitere Scheidungsfolgen einigt, kann die Kosten einer Scheidung deutlich senken. Zusätzlich kann eine Online-Scheidung die Gesamtkosten weiter reduzieren, da organisatorischer Aufwand und damit verbundene Nebenkosten entfallen.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt?
Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt liegen in der Regel zwischen 1.200 und 3.000€. Aufgrund der Berechnung anhand des Verfahrenswertes, hängt die genaue Höhe vom Einkommen und Vermögen der Ehepartner ab. Außerdem reicht ein Anwalt, wenn sich beide Ehepartner in allen Punkten einigen können.
Kann ich die Scheidungskosten von der Steuer absetzen?
Nein. Seit 2013 sind die Scheidungskosten in Deutschland nicht mehr steuerlich absetzbar. Man kann jedoch beim Familiengericht Verfahrenkostenhilfe nach § 76 FamFG beantragen. Seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2013 sind Scheidungskosten grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Nur wenn einzelne Kostenpositionen wie der Zugewinnausgleich als eigenständige Rechtsverfolgungskosten eingestuft werden, kann eine Ausnahme gelten. Im Zweifel empfiehlt sich immer ein Rücksprache mit einem Steuerberater.
Was ist Verfahrenskostenhilfe und wer hat Anspruch darauf?
Bei der Verfahrenskostenhilfe übernimmt der Staat die Scheidungskosten vollständig oder stellt sie als zinsloses Ratendarlehen zur Verfügung. Dieser Antrag wird gemeinsam mit dem Scheidungsantrag gestellt und das Einkommen und Vermögen der Betroffenen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Zudem muss die Scheidung hinreichende Aussicht auf Erfolg haben. Der Antrag für die Verfahrenskostenhilfe wird ebenfalls beim zuständigen Familiengericht gestellt.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung dauert im Schnitt vier bis acht Monate und eine streitige kann sich über Jahre ziehen. Schließlich hängt die Dauer einer Scheidung maßgeblich davon ab, wie schwerwiegend die Streitigkeiten sind. Neben den Auseinandersetzung spielt ebenfalls die Auslastung des zuständigen Familiengerichts eine Rolle.
Entstehen durch eine längere Verfahrensdauer höhere Kosten?
Die Dauer eines Scheidungsverfarens hat in der Regel keinen direkten Einfluss auf die gesetzlichen Gebühren, da diese einmalig auf Basis des Verfahrenswertes berechnet werden. Zusätzliche Schriftsätze, Gutachten oder weitere Gerichtstermine können jedoch zu zusätzlichen Anwaltsgebühren führen. Je mehr strittige Angelegenheiten im Verfahren geklärt werden müssen, desto höher fallen in der Regel die Kosten aus. Eine außergerichtliche Einigung spart daher nicht nur Zeit, sondern normalerweise auch Geld.
Ist eine Online-Scheidung günstiger als eine herkömmliche Scheidung?
Ja, eine Online-Scheidung ist in der Regel günstiger als eine Scheidung über dem traditionellen Weg. Bei einer Online-Scheidung wird vieles digital abgewickelt, wodurch Wege, Termine und oft auch Zeit eingespart wird. Die gesetzlich geregelten Gerichtskosten sind identisch, jedoch macht sich der Unterschied bei den Anwaltskosten durch schlankere Prozesse deutlich bemerkbar.
Was kostet eine Scheidung, wenn ein Ehegatte kein Einkommen hat?
Auch wenn ein Ehegatte kein Einkommen hat, gilt gemäß § 43 FamGKG der gesetzliche Mindestwert von 3.000€. Das Nettoeinkommen des verdienenden Partners kann diesen Wert natürlich noch erhöhen. In der Praxis bedeutet das, dass selbst bei geringeren Einkommensverhältnissen eine Scheidung immer noch nicht kostenlos ist (Ausnahme: VKH).






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