Nicht eingeforderter rückständiger Kindesunterhalt kann nach einem Jahr nicht mehr geltend gemacht werden

Eine wichtige Entscheidung bezüglich des Kindesunterhalts vom Oberlandesgericht Hamm
– 2 WF 82/13 -.
Wer eigentlich einen Anspruch auf Kindesunterhalt hat und über ein Jahr wartet, um ihn geltend zu machen, hat Pech gehabt. Dann ist dieser verwirkt und kann nicht mehr eingefordert werden.